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Details

Seit der mündlichen Verhandlung beim Verfassungsgericht am 11. Dezember 2012 zu den vorliegenden Kommunalverfassungsbeschwerden der Stadt Gernrode und der Gemeinden Bad Suderode und Rieder musste mit großer Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden, dass mit dem Termin der Verkündung der Entscheidungen am 19.02.2013 aufgrund einer von der Stadt Quedlinburg nicht zu verantwortenden Verfristung die sofortige Eigenständigkeit der Kommunen Gernrode, Rieder und Bad Suderode wieder herstellen würde. Diese Eigenständigkeit bedeute für die zwischenzeitlich nicht nur organisatorisch und kameradschaftlich zusammengewachsenen Feuerwehren, dass eine Trennung der feuerwehrtechnischen Geräte und Ausrüstungen zu erfolgen hat.

Dies wiegt umso schwerer, da allen Beteiligten, sowohl auf der fachaufsichtlichen Ebene als auch den handelnden Verantwortlichen vor Ort bereits vor der Eingemeindung am 01.01.2011 bekannt war, dass die in Gernrode benötigte Technik (insbesondere die Drehleiter (DLK 23/12)), die für die Feuerwehr Quedlinburg nach der Eingemeindung zur Erfüllung des Brandschutzes und der Hilfeleistung unabdingbar war, ins Depot Gernrode umgesetzt wurde.

Die eigentlichen Folgen, nämlich die Rückführung der Drehleiter nach Quedlinburg, wurden den Verantwortlichen für den Brandschutz in den 3 Orten wohl erst bewusst, als beginnend ab 27.02.2013 durch das angekündigte fachaufsichtliche Einschreiten die konkrete Situation entstand, dass für eine Reihe von Gebäuden in Gernrode wegen des fehlenden 2. Rettungsweges (u.a. das Hotel am Stubenberg, das Ärztehaus, die Wohnblöcke am Starenweg, das Betreute Wohnen in der Otto Franke Straße) und der Paracelsus Harzklinik in Bad Suderode) ein Verfahren zur Nutzungsuntersagung bzw. der Nutzungseinschränkung drohte.

Um dieses Chaos für die Bürgerinnen und Bürger von Gernrode, Rieder und Bad Suderode abzuwenden, hat die Stadt Quedlinburg gemeinsam mit der freiwilligen Feuerwehr Quedlinburg und in Abstimmung mit dem Wehleiter der Feuerwehr in Gernrode entschieden, die Quedlinburger Drehleiter bis zum 30.06.2013 in Gernrode zu stationieren. Damit wird nicht nur den Bitten und Aufforderungen der verschiedensten Dienststellen des Landkreises Harz, sondern auch der des Bürgermeisters der Stadt Gernrode entsprochen.

Neben der Hilfe für die betroffenen Eigentümer und Nutzer der einzelnen Objekte und Grundstücke, denen eine unmittelbare Nutzungsuntersagung bzw. eine konkrete Nutzungseinschränkung drohte, ist diese Unterstützung als ein Zeichen für das kameradschaftliche Miteinander der Wehren in Quedlinburg und Gernrode aber auch mit der Wehr in Rieder zu werten.

Wir möchten an dieser Stelle auch betonen, dass sich die Verantwortlichen für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung auf der Grundlage des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Bad Suderode sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst sein müssen, denn die hierfür zuständigen Behörden haben aufgrund der konkreten Situation vor Ort bereits festgesellt, dass die Bad Suderöder Feuerwehr faktisch aufgelöst ist. 2

Nicht zuletzt hat hierzu die Stadt Quedlinburg unter ihrer Verantwortung und gemeinsam mit den Feuerwehren aus den Orten eine Risikoanalyse im Jahr 2012 gutachterlich erstellen lassen, die unter Beteiligung des Landkreises Harz nunmehr dem Stadtrat von Quedlinburg noch im ersten Halbjahr zur Entscheidung vorgelegt werden sollte.

Dies ist nun nach der Entscheidung vom 19.02.2013 nicht mehr möglich!

Für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr steht ihr ehrenamtliches Engagement der Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung gemeinsam mit ihren Kameradinnen und Kameraden der Wehren in den 3 Orten im Vordergrund.

Umso unverständlicher ist für sie das Verhalten der Verantwortlichen in den 3 Orten zu verstehen, denn die Verantwortung war lange vor dem 19.02.2013 bekannt.

Es muss ihnen aus unserer Sicht doch spürbar zu denken geben, dass sie mit ihrem Verhalten das Ehrenamt aller direkt beteiligten Kameradinnen und Kameraden beschädigen.

Auf ihrem Rücken (Verzicht auf die Drehleiter in Quedlinburg, unzählige ehrenamtlich zu leistende Stunden für die Umsetzung und Umrüstung der Feuerwehrtechnik und der gesamten Ausrüstung) muss ehrenamtliches Engagement unter enormem Zeitdruck herhalten, um unnötig erzeugte Zeitnot zu kompensieren.

Die Stadtverwaltung und Feuerwehr haben sich jedoch zu der unter erheblichem Zeitdruck erarbeiteten, abgeschlossenen und umzusetzenden Zweckvereinbarung verständigt, um ihre weitere Verbundenheit mit den Einwohnern von Gernrode, Bad Suderode und Rieder und insbesondere mit ihren Kameraden der dortigen Wehren zum Ausdruck zu bringen. Zudem – so unsere Auffassung – sollten Gewerbetreibende, öffentliche Einrichtungen und Wohnungsmieter nicht unter einem mangelnden Problembewusstsein der Verantwortlichen ihrer Gemeinden zu leiden haben.

Wir Feuerwehrleute aus Quedlinburg fragen uns auch, wie die perspektivische Entwicklung aussieht. Hier erwarteten wir und nicht nur wir, sondern auch die Kameradinnen und Kameraden der Wehren aus den 3 Orten, dies ist uns aus vielen Gesprächen bekannt, eine kurzfristige klare Entscheidung, die der ehrenamtlichen Tätigkeit der Feuerwehrleute gerecht wird und zukunftsweisend ist!

Freiwillige Feuerwehr der Stadt Quedlinburg

Mike Possekel

Amtierender Stadtwehrleiter  

   

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